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Häufig gestellte Fragen
Schulden? Ihre Fragen - unsere Antworten zum Weg in ein schuldenfreies Leben.
Insolvenz bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen seine Schulden nicht mehr vollständig bezahlen kann.
Wenn Rechnungen, Kredite oder andere Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr beglichen werden können, spricht man von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. In solchen Situationen bietet das Insolvenzverfahren eine gesetzliche Möglichkeit, die finanzielle Situation zu ordnen.
Für Privatpersonen kann eine Insolvenz sogar ein Neuanfang sein: Nach einer bestimmten Zeit – in der Regel drei Jahren – besteht die Möglichkeit, von den verbleibenden Schulden befreit zu werden.
Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Insolvenz zunächst Angst oder Unsicherheit. Tatsächlich ist das Verfahren jedoch oft der erste Schritt zurück in ein schuldenfreies Leben.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Insolvenz für Ihre Situation sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne persönlich und vertraulich.
Wenn Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlt werden können, kann es sinnvoll sein, über eine Insolvenz nachzudenken.
Typische Anzeichen sind zum Beispiel:
Sie können laufende Rechnungen oder Kredite nicht mehr bezahlen
Mahnungen oder Inkassoschreiben häufen sich
Ihr Konto wurde gepfändet oder eine Pfändung droht
Sie nehmen neue Kredite auf, um alte Schulden zu bezahlen
Am Ende des Monats bleibt kein Geld mehr zum Leben
Viele Betroffene warten sehr lange, bevor sie Hilfe suchen. Dabei gilt: Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Möglichkeiten gibt es, eine Lösung zu finden.
Eine Insolvenz ist nicht immer der einzige Weg. In vielen Fällen lassen sich auch Vergleiche mit Gläubigern oder andere Lösungen prüfen.
Eine rechtliche Beratung hilft dabei, Ihre Situation realistisch einzuschätzen und einen klaren Weg aus der Schuldenkrise zu finden.
Grundsätzlich kann jede Person Insolvenz anmelden, wenn sie ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen kann.
Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Selbständige oder ehemalige Unternehmer. Entscheidend ist, dass eine sogenannte Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Für Privatpersonen ist vor der Insolvenzanmeldung in der Regel ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Dabei wird versucht, eine gemeinsame Lösung zur Schuldenregulierung zu finden. Scheitert dieser Versuch, kann anschließend das Insolvenzverfahren beantragt werden.
Auch wenn viele Menschen glauben, ihre Situation sei „zu kompliziert“ für eine Insolvenz, zeigt die Praxis: In sehr vielen Fällen gibt es einen rechtlichen Weg zur Schuldenbefreiung.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen zu klären, ob eine Insolvenz möglich und sinnvoll ist und welche Schritte als Nächstes folgen sollten.
Die Privatinsolvenz dauert in der Regel drei Jahre.
Nach Ablauf dieser Zeit kann das Gericht die sogenannte Restschuldbefreiung erteilen. Das bedeutet: Die meisten verbleibenden Schulden werden erlassen, sodass Sie finanziell neu anfangen können.
Während der Insolvenz gelten einige Regeln. Zum Beispiel muss ein Teil des pfändbaren Einkommens an die Gläubiger abgeführt werden. Gleichzeitig bleibt Ihnen jedoch genug Geld für Ihren Lebensunterhalt.
Viele Menschen befürchten, dass eine Insolvenz ihr Leben dauerhaft belastet. In der Praxis ist sie jedoch häufig der schnellste und sicherste Weg zurück in ein schuldenfreies Leben.
Wenn Sie wissen möchten, ob eine Privatinsolvenz in Ihrer Situation möglich ist, beraten wir Sie gerne persönlich und vertraulich.
Die erteilte Restschuldbefreiung wird bei der SCHUFA Holding AG gespeichert.
Seit einer Änderung der Praxis wird dieser Eintrag in der Regel bereits sechs Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
Das bedeutet:
Die Privatinsolvenz dauert meist drei Jahre.
Nach der Restschuldbefreiung verschwindet der Eintrag häufig nach etwa sechs Monaten aus der SCHUFA.
Danach können sich Ihre Bonität und Ihre finanziellen Möglichkeiten Schritt für Schritt wieder verbessern.
Viele Betroffene befürchten, dass eine Insolvenz sie jahrzehntelang begleitet. Tatsächlich bietet das Verfahren die Chance, relativ schnell wieder einen finanziellen Neuanfang zu machen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich eine Insolvenz konkret auf Ihre SCHUFA und Ihre Zukunft auswirkt, beraten wir Sie gerne persönlich und vertraulich.
Auch während einer Insolvenz dürfen Sie weiter arbeiten und Einkommen erzielen. Ihr Lebensunterhalt bleibt selbstverständlich gesichert.
Nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird an den Insolvenzverwalter abgeführt und anschließend an die Gläubiger verteilt. Wie viel das genau ist, hängt vor allem von der Höhe Ihres Einkommens und Ihren Unterhaltspflichten (z. B. gegenüber Kindern) ab.
Der unpfändbare Anteil bleibt Ihnen vollständig erhalten, damit Sie weiterhin Miete, Lebensmittel und Ihren Alltag finanzieren können.
Viele Menschen sind überrascht, dass sie während der Insolvenz weiterhin über ihr Einkommen verfügen können und ihr normales Leben weitgehend weiterführen.
In einer persönlichen Beratung erklären wir Ihnen gerne, wie hoch der pfändbare Betrag in Ihrem individuellen Fall wäre.
Grundsätzlich gilt: Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden.
Ihr Ehepartner ist daher nicht automatisch für Ihre Schulden verantwortlich.
Eine Haftung kann nur entstehen, wenn Ihr Ehepartner selbst einen Vertrag mit unterschrieben hat, zum Beispiel bei einem gemeinsamen Kredit oder einem gemeinsamen Mietvertrag. In diesem Fall haften beide Vertragspartner gegenüber dem Gläubiger.
Wenn die Schulden ausschließlich von Ihnen stammen, müssen Gläubiger sich auch nur an Sie wenden – nicht an Ihren Ehepartner.
Viele Menschen haben Sorge, dass eine Insolvenz auch ihren Partner betrifft. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre persönliche Situation aussieht, kann eine rechtliche Beratung helfen, Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Ob Sie Ihr Auto behalten können, hängt davon ab, ob es für Ihre Mobilität notwendig ist und wie hoch die Schulden sind.
Privates Auto für Alltag/Arbeit: In vielen Fällen können Sie Ihr Fahrzeug behalten, wenn es nicht überteuert ist und Sie weiterhin die monatlichen Raten zahlen können.
Luxusautos oder Zweitwagen: Diese müssen oft verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
Beim Autokredit gilt:
Sie bleiben grundsätzlich weiterhin verpflichtet, den Kredit zu bedienen, solange Sie das Auto behalten.
Im Insolvenzverfahren wird geprüft, ob eine Fortführung des Kreditvertrags sinnvoll ist oder ob das Auto verkauft werden muss, um die Schulden zu reduzieren.
Viele Menschen fürchten, alles zu verlieren. In der Praxis ist es jedoch häufig möglich, das Auto zu behalten, insbesondere wenn es für Arbeit oder Familie notwendig ist.
Wir prüfen gerne gemeinsam Ihre Situation und zeigen praktische Lösungen, damit Sie mobil bleiben und gleichzeitig auf dem Weg in die Schuldenfreiheit vorankommen.
Auch während einer Insolvenz können Sie weiterhin ein Bankkonto nutzen, denn Sie müssen Ihren täglichen Lebensunterhalt bestreiten können.
Wichtig ist:
Gläubiger dürfen nicht einfach Ihr Konto pfänden, sobald die Insolvenz eröffnet ist.
Oft wird ein pfändungssicheres Konto (P-Konto) empfohlen. Dieses Konto schützt einen Grundbetrag Ihres Einkommens vor Pfändungen, sodass Miete, Lebensmittel und wichtige Ausgaben gedeckt sind.
Über das P-Konto können Sie weiterhin normal bezahlen, Überweisungen tätigen und Ihr Gehalt empfangen.
Viele Betroffene sorgen sich, dass die Insolvenz ihr gesamtes Geld blockiert. In der Praxis bleibt Ihnen jedoch genug Geld für ein normales Leben, und wir unterstützen Sie dabei, alle Formalitäten korrekt zu regeln.
Wenn Sie möchten, erklären wir Ihnen in der Beratung konkret, wie Ihr Konto während der Insolvenz geschützt wird.
Ja, auch Selbständige und Unternehmer können Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen oder die private Person zahlungsunfähig ist.
Wichtig zu wissen:
Unternehmensinsolvenz: Wenn Ihr Geschäft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, wird in der Regel ein Insolvenzverfahren für das Unternehmen eröffnet.
Verbraucherinsolvenz: Selbständige können zusätzlich auch privat Insolvenz anmelden, wenn sie persönlich für Schulden haften.
In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, das Unternehmen zu restrukturieren oder Teile zu retten, während gleichzeitig Schulden bereinigt werden.
Viele Selbständige zögern, diesen Schritt zu gehen, aus Angst vor dem Verlust des Unternehmens. In der Praxis kann eine frühzeitige Insolvenz eine Chance sein, wirtschaftlich neu zu starten und die Haftung zu begrenzen.
Wir beraten Sie diskret und praxisnah, prüfen Ihre Situation genau und zeigen Wege, wie Sie als Selbständige/r oder Unternehmer/in aus der Schuldenfalle herauskommen.
Wenn Sie als Unternehmer/in Insolvenz anmelden, hängt das Vorgehen stark davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt werden soll oder ob eine Liquidation nötig ist.
Es gibt zwei gängige Möglichkeiten:
Insolvenz zur Sanierung (Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren)
Das Unternehmen bleibt im Betrieb.
Ziel ist es, Schulden zu restrukturieren und das Geschäft zu retten.
Arbeitsplätze und laufende Verträge können erhalten bleiben.
Reguläre Unternehmensinsolvenz
Das Unternehmen wird geordnet abgewickelt.
Vermögenswerte werden verkauft, um die Gläubiger zu befriedigen.
Persönliche Haftung kann je nach Unternehmensform begrenzt sein.
Viele Unternehmer fürchten, dass eine Insolvenz sofort das Ende des Unternehmens bedeutet. Tatsächlich kann sie oft der Weg sein, Teile zu retten, Verluste zu begrenzen und einen Neuanfang zu ermöglichen.
In einer persönlichen Beratung prüfen wir Ihre individuelle Situation, zeigen alle Optionen auf und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.
Ja, in vielen Fällen gibt es Lösungen, die eine Insolvenz vermeiden oder verkürzen können.
Mögliche Alternativen sind:
Außergerichtlicher Schuldenvergleich:
Sie verhandeln direkt mit Ihren Gläubigern, um Ratenzahlungen oder einen Teilverzicht zu vereinbaren.
Umschuldung oder Kreditaufnahme:
Bestehende Schulden können durch günstigere Kredite zusammengeführt werden, um die Zahlungen zu erleichtern.
Sanierung oder Restrukturierung für Unternehmen:
Bei Selbständigen und Unternehmern kann das Geschäft umstrukturiert werden, um Zahlungsengpässe zu überbrücken.
Ratenzahlungen oder Stundungen:
Viele Gläubiger sind bereit, Zahlungen zu verschieben oder in kleineren Raten zu akzeptieren.
Wichtig ist: Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten gibt es.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und zeigen, welche Alternativen in Ihrem Fall sinnvoll sind, damit Sie Schulden abbauen und finanzielle Stabilität zurückgewinnen können.
In einem persönlichen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, um Ihre finanzielle Situation genau zu verstehen. Gemeinsam klären wir, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.
Sie erhalten dabei:
eine erste Einschätzung, ob eine Insolvenz sinnvoll sein kann
einen Überblick über mögliche Alternativen zur Insolvenz
eine klare Darstellung der nächsten Schritte
eine transparente Information zu Kosten und Abläufen
Auf dieser Basis können Sie in Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten – ohne Druck und vollkommen vertraulich.
Unser Ziel ist es, dass Sie klar sehen, welche Optionen Sie haben, und dass der Weg aus der Schuldenkrise realistisch und machbar wirkt.
Viele Menschen sorgen sich, dass eine Insolvenz unbezahlbar oder teuer ist – das stimmt nicht unbedingt. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und setzen sich meist aus Gerichtskosten, Insolvenzverwalter und ggf. Anwaltskosten zusammen.
Wichtig zu wissen:
In vielen Fällen können die Kosten gestundet oder in Raten bezahlt werden.
Ihr Lebensunterhalt wird während des Verfahrens nicht gefährdet – es bleibt genug Geld für Miete, Lebensmittel und alltägliche Ausgaben.
Eine frühzeitige Beratung hilft, Kostenfallen zu vermeiden und das Verfahren so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Wir erklären Ihnen in der Beratung genau, welche Kosten auf Sie zukommen und zeigen, wie Sie die Insolvenz wirtschaftlich gut bewältigen können.
So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre finanzielle Situation und wissen von Anfang an, welche Ausgaben realistisch sind.
Nein, in unserer Kanzlei ist kein persönliches Erscheinen notwendig.
Wir arbeiten digital und bundesweit, sodass Sie alle Schritte bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus erledigen können. Telefon, E-Mail oder sichere Online-Termine genügen – Sie sparen Zeit und vermeiden unnötigen Stress.
Nur in seltenen Ausnahmefällen, z. B. für notwendige Gerichtstermine, kann ein persönliches Erscheinen erforderlich sein. In diesen Fällen unterstützen wir Sie vollumfänglich und erklären genau, wie alles abläuft.
Unser Ziel ist es, dass Sie diskret, stressfrei und komfortabel durch das Verfahren begleitet werden – egal, wo in Deutschland Sie sich befinden.
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Insolvenz bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen seine Schulden nicht mehr vollständig bezahlen kann.
Wenn Rechnungen, Kredite oder andere Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr beglichen werden können, spricht man von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. In solchen Situationen bietet das Insolvenzverfahren eine gesetzliche Möglichkeit, die finanzielle Situation zu ordnen.
Für Privatpersonen kann eine Insolvenz sogar ein Neuanfang sein: Nach einer bestimmten Zeit – in der Regel drei Jahren – besteht die Möglichkeit, von den verbleibenden Schulden befreit zu werden.
Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Insolvenz zunächst Angst oder Unsicherheit. Tatsächlich ist das Verfahren jedoch oft der erste Schritt zurück in ein schuldenfreies Leben.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Insolvenz für Ihre Situation sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne persönlich und vertraulich.
Wenn Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlt werden können, kann es sinnvoll sein, über eine Insolvenz nachzudenken.
Typische Anzeichen sind zum Beispiel:
Sie können laufende Rechnungen oder Kredite nicht mehr bezahlen
Mahnungen oder Inkassoschreiben häufen sich
Ihr Konto wurde gepfändet oder eine Pfändung droht
Sie nehmen neue Kredite auf, um alte Schulden zu bezahlen
Am Ende des Monats bleibt kein Geld mehr zum Leben
Viele Betroffene warten sehr lange, bevor sie Hilfe suchen. Dabei gilt: Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Möglichkeiten gibt es, eine Lösung zu finden.
Eine Insolvenz ist nicht immer der einzige Weg. In vielen Fällen lassen sich auch Vergleiche mit Gläubigern oder andere Lösungen prüfen.
Eine rechtliche Beratung hilft dabei, Ihre Situation realistisch einzuschätzen und einen klaren Weg aus der Schuldenkrise zu finden.
Grundsätzlich kann jede Person Insolvenz anmelden, wenn sie ihre Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen kann.
Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Selbständige oder ehemalige Unternehmer. Entscheidend ist, dass eine sogenannte Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Für Privatpersonen ist vor der Insolvenzanmeldung in der Regel ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Dabei wird versucht, eine gemeinsame Lösung zur Schuldenregulierung zu finden. Scheitert dieser Versuch, kann anschließend das Insolvenzverfahren beantragt werden.
Auch wenn viele Menschen glauben, ihre Situation sei „zu kompliziert“ für eine Insolvenz, zeigt die Praxis: In sehr vielen Fällen gibt es einen rechtlichen Weg zur Schuldenbefreiung.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen zu klären, ob eine Insolvenz möglich und sinnvoll ist und welche Schritte als Nächstes folgen sollten.
Die Privatinsolvenz dauert in der Regel drei Jahre.
Nach Ablauf dieser Zeit kann das Gericht die sogenannte Restschuldbefreiung erteilen. Das bedeutet: Die meisten verbleibenden Schulden werden erlassen, sodass Sie finanziell neu anfangen können.
Während der Insolvenz gelten einige Regeln. Zum Beispiel muss ein Teil des pfändbaren Einkommens an die Gläubiger abgeführt werden. Gleichzeitig bleibt Ihnen jedoch genug Geld für Ihren Lebensunterhalt.
Viele Menschen befürchten, dass eine Insolvenz ihr Leben dauerhaft belastet. In der Praxis ist sie jedoch häufig der schnellste und sicherste Weg zurück in ein schuldenfreies Leben.
Wenn Sie wissen möchten, ob eine Privatinsolvenz in Ihrer Situation möglich ist, beraten wir Sie gerne persönlich und vertraulich.
Die erteilte Restschuldbefreiung wird bei der SCHUFA Holding AG gespeichert.
Seit einer Änderung der Praxis wird dieser Eintrag in der Regel bereits sechs Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
Das bedeutet:
Die Privatinsolvenz dauert meist drei Jahre.
Nach der Restschuldbefreiung verschwindet der Eintrag häufig nach etwa sechs Monaten aus der SCHUFA.
Danach können sich Ihre Bonität und Ihre finanziellen Möglichkeiten Schritt für Schritt wieder verbessern.
Viele Betroffene befürchten, dass eine Insolvenz sie jahrzehntelang begleitet. Tatsächlich bietet das Verfahren die Chance, relativ schnell wieder einen finanziellen Neuanfang zu machen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich eine Insolvenz konkret auf Ihre SCHUFA und Ihre Zukunft auswirkt, beraten wir Sie gerne persönlich und vertraulich.
Auch während einer Insolvenz dürfen Sie weiter arbeiten und Einkommen erzielen. Ihr Lebensunterhalt bleibt selbstverständlich gesichert.
Nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird an den Insolvenzverwalter abgeführt und anschließend an die Gläubiger verteilt. Wie viel das genau ist, hängt vor allem von der Höhe Ihres Einkommens und Ihren Unterhaltspflichten (z. B. gegenüber Kindern) ab.
Der unpfändbare Anteil bleibt Ihnen vollständig erhalten, damit Sie weiterhin Miete, Lebensmittel und Ihren Alltag finanzieren können.
Viele Menschen sind überrascht, dass sie während der Insolvenz weiterhin über ihr Einkommen verfügen können und ihr normales Leben weitgehend weiterführen.
In einer persönlichen Beratung erklären wir Ihnen gerne, wie hoch der pfändbare Betrag in Ihrem individuellen Fall wäre.
Grundsätzlich gilt: Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden.
Ihr Ehepartner ist daher nicht automatisch für Ihre Schulden verantwortlich.
Eine Haftung kann nur entstehen, wenn Ihr Ehepartner selbst einen Vertrag mit unterschrieben hat, zum Beispiel bei einem gemeinsamen Kredit oder einem gemeinsamen Mietvertrag. In diesem Fall haften beide Vertragspartner gegenüber dem Gläubiger.
Wenn die Schulden ausschließlich von Ihnen stammen, müssen Gläubiger sich auch nur an Sie wenden – nicht an Ihren Ehepartner.
Viele Menschen haben Sorge, dass eine Insolvenz auch ihren Partner betrifft. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre persönliche Situation aussieht, kann eine rechtliche Beratung helfen, Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Ob Sie Ihr Auto behalten können, hängt davon ab, ob es für Ihre Mobilität notwendig ist und wie hoch die Schulden sind.
Privates Auto für Alltag/Arbeit: In vielen Fällen können Sie Ihr Fahrzeug behalten, wenn es nicht überteuert ist und Sie weiterhin die monatlichen Raten zahlen können.
Luxusautos oder Zweitwagen: Diese müssen oft verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
Beim Autokredit gilt:
Sie bleiben grundsätzlich weiterhin verpflichtet, den Kredit zu bedienen, solange Sie das Auto behalten.
Im Insolvenzverfahren wird geprüft, ob eine Fortführung des Kreditvertrags sinnvoll ist oder ob das Auto verkauft werden muss, um die Schulden zu reduzieren.
Viele Menschen fürchten, alles zu verlieren. In der Praxis ist es jedoch häufig möglich, das Auto zu behalten, insbesondere wenn es für Arbeit oder Familie notwendig ist.
Wir prüfen gerne gemeinsam Ihre Situation und zeigen praktische Lösungen, damit Sie mobil bleiben und gleichzeitig auf dem Weg in die Schuldenfreiheit vorankommen.
Auch während einer Insolvenz können Sie weiterhin ein Bankkonto nutzen, denn Sie müssen Ihren täglichen Lebensunterhalt bestreiten können.
Wichtig ist:
Gläubiger dürfen nicht einfach Ihr Konto pfänden, sobald die Insolvenz eröffnet ist.
Oft wird ein pfändungssicheres Konto (P-Konto) empfohlen. Dieses Konto schützt einen Grundbetrag Ihres Einkommens vor Pfändungen, sodass Miete, Lebensmittel und wichtige Ausgaben gedeckt sind.
Über das P-Konto können Sie weiterhin normal bezahlen, Überweisungen tätigen und Ihr Gehalt empfangen.
Viele Betroffene sorgen sich, dass die Insolvenz ihr gesamtes Geld blockiert. In der Praxis bleibt Ihnen jedoch genug Geld für ein normales Leben, und wir unterstützen Sie dabei, alle Formalitäten korrekt zu regeln.
Wenn Sie möchten, erklären wir Ihnen in der Beratung konkret, wie Ihr Konto während der Insolvenz geschützt wird.
Ja, auch Selbständige und Unternehmer können Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen oder die private Person zahlungsunfähig ist.
Wichtig zu wissen:
Unternehmensinsolvenz: Wenn Ihr Geschäft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, wird in der Regel ein Insolvenzverfahren für das Unternehmen eröffnet.
Verbraucherinsolvenz: Selbständige können zusätzlich auch privat Insolvenz anmelden, wenn sie persönlich für Schulden haften.
In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, das Unternehmen zu restrukturieren oder Teile zu retten, während gleichzeitig Schulden bereinigt werden.
Viele Selbständige zögern, diesen Schritt zu gehen, aus Angst vor dem Verlust des Unternehmens. In der Praxis kann eine frühzeitige Insolvenz eine Chance sein, wirtschaftlich neu zu starten und die Haftung zu begrenzen.
Wir beraten Sie diskret und praxisnah, prüfen Ihre Situation genau und zeigen Wege, wie Sie als Selbständige/r oder Unternehmer/in aus der Schuldenfalle herauskommen.
Wenn Sie als Unternehmer/in Insolvenz anmelden, hängt das Vorgehen stark davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt werden soll oder ob eine Liquidation nötig ist.
Es gibt zwei gängige Möglichkeiten:
Insolvenz zur Sanierung (Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren)
Das Unternehmen bleibt im Betrieb.
Ziel ist es, Schulden zu restrukturieren und das Geschäft zu retten.
Arbeitsplätze und laufende Verträge können erhalten bleiben.
Reguläre Unternehmensinsolvenz
Das Unternehmen wird geordnet abgewickelt.
Vermögenswerte werden verkauft, um die Gläubiger zu befriedigen.
Persönliche Haftung kann je nach Unternehmensform begrenzt sein.
Viele Unternehmer fürchten, dass eine Insolvenz sofort das Ende des Unternehmens bedeutet. Tatsächlich kann sie oft der Weg sein, Teile zu retten, Verluste zu begrenzen und einen Neuanfang zu ermöglichen.
In einer persönlichen Beratung prüfen wir Ihre individuelle Situation, zeigen alle Optionen auf und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.
Ja, in vielen Fällen gibt es Lösungen, die eine Insolvenz vermeiden oder verkürzen können.
Mögliche Alternativen sind:
Außergerichtlicher Schuldenvergleich:
Sie verhandeln direkt mit Ihren Gläubigern, um Ratenzahlungen oder einen Teilverzicht zu vereinbaren.
Umschuldung oder Kreditaufnahme:
Bestehende Schulden können durch günstigere Kredite zusammengeführt werden, um die Zahlungen zu erleichtern.
Sanierung oder Restrukturierung für Unternehmen:
Bei Selbständigen und Unternehmern kann das Geschäft umstrukturiert werden, um Zahlungsengpässe zu überbrücken.
Ratenzahlungen oder Stundungen:
Viele Gläubiger sind bereit, Zahlungen zu verschieben oder in kleineren Raten zu akzeptieren.
Wichtig ist: Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten gibt es.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und zeigen, welche Alternativen in Ihrem Fall sinnvoll sind, damit Sie Schulden abbauen und finanzielle Stabilität zurückgewinnen können.
In einem persönlichen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, um Ihre finanzielle Situation genau zu verstehen. Gemeinsam klären wir, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.
Sie erhalten dabei:
eine erste Einschätzung, ob eine Insolvenz sinnvoll sein kann
einen Überblick über mögliche Alternativen zur Insolvenz
eine klare Darstellung der nächsten Schritte
eine transparente Information zu Kosten und Abläufen
Auf dieser Basis können Sie in Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten – ohne Druck und vollkommen vertraulich.
Unser Ziel ist es, dass Sie klar sehen, welche Optionen Sie haben, und dass der Weg aus der Schuldenkrise realistisch und machbar wirkt.
Viele Menschen sorgen sich, dass eine Insolvenz unbezahlbar oder teuer ist – das stimmt nicht unbedingt. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab und setzen sich meist aus Gerichtskosten, Insolvenzverwalter und ggf. Anwaltskosten zusammen.
Wichtig zu wissen:
In vielen Fällen können die Kosten gestundet oder in Raten bezahlt werden.
Ihr Lebensunterhalt wird während des Verfahrens nicht gefährdet – es bleibt genug Geld für Miete, Lebensmittel und alltägliche Ausgaben.
Eine frühzeitige Beratung hilft, Kostenfallen zu vermeiden und das Verfahren so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Wir erklären Ihnen in der Beratung genau, welche Kosten auf Sie zukommen und zeigen, wie Sie die Insolvenz wirtschaftlich gut bewältigen können.
So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre finanzielle Situation und wissen von Anfang an, welche Ausgaben realistisch sind.
Nein, in unserer Kanzlei ist kein persönliches Erscheinen notwendig.
Wir arbeiten digital und bundesweit, sodass Sie alle Schritte bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus erledigen können. Telefon, E-Mail oder sichere Online-Termine genügen – Sie sparen Zeit und vermeiden unnötigen Stress.
Nur in seltenen Ausnahmefällen, z. B. für notwendige Gerichtstermine, kann ein persönliches Erscheinen erforderlich sein. In diesen Fällen unterstützen wir Sie vollumfänglich und erklären genau, wie alles abläuft.
Unser Ziel ist es, dass Sie diskret, stressfrei und komfortabel durch das Verfahren begleitet werden – egal, wo in Deutschland Sie sich befinden.
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